Unterhalb findest Du wichtige Informationen zur Anmeldung:
Auszüge aus der Beitragsordnung:
Allgemeines:
1. In der Beitragsordnung sind die Ausführungsbestimmungen zu § 6 Nr. 3 der Vereinssatzung enthalten. Nach § 6 der Vereinssatzung sind alle ordentlichen Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Die Höhe der Beiträge, der Aufnahmegebühren und der Umlagen wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Die Abteilungsversammlungen können zusätzliche Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen beschließen.
2. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen, Aufnahmegebühren und Umlagen an den TSV Grafenau und dessen Abteilungen. Sie wird mit der Beitrittserklärung dem neuen Mitglied des TSV Grafenau übergeben.
Beitragssätze TSV Grafenau pro Jahr ( Stand: Juni 2010)
Einzelmitglied über 18 Jahre ------------------72,00 Euro
Ehepaar --------------------------------------105,00 Euro
Familien oder ein Erwachsener -------------116,00 Euro
mit mehreren Kindern/Jugendlichen
Kind/Jugendlicher einschließlich ------------98,00 Euro
eines Elternteils
Schüler, Studenten, Auszubildende ---------63,00 Euro
über 18 Jahre bis max. 25 Jahre
Rentner --------------------------------------54,00 Euro
Abteilungsbeiträge:
Fußball pro Jahr:
Einzelmitglied über 18 Jahre oder Ehepaar 30,00 Euro
Familien oder ein Erwachsener mit einem oder mehreren Kindern/Jugendlichen
- Kind --------------------------------- 25,00 Euro
- Kind ------------------------------ -- 15,00 Euro
ab 3. Kind --------------------------- ------ - 0,00 Euro
Schüler, Studenten, Auszubildend ----- ---20,00 Euro
über 18 Jahre bis max. 25 Jahre
Rentner -------------------------------------20,00 Euro
Sportakrobatik monatlich:
Minis: ---------------------------------------10,00 Euro
Nachwuchs-Leistungsgruppe:--------------20,00 Euro
Leistungsgruppe: ---------------------------20,00 Euro
Tischtennis pro Jahr:
Erwachsene --------------------------- ------30,00 Euro
Ehepaar --------------------------------------35,00 Euro
1. Abteilungen können zur Deckung ihrer Ausgaben auf Beschluss der Abteilungsversammlung nach § 6 Nr. 5 der Vereinssatzung zusätzliche Abteilungsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen beschließen.
2. Mitglieder, die mehreren Abteilungen angehören, haben jeweils den Abteilungsbeitrag zu entrichten.
Zahlungsweise, Mahnverfahren
1. Der Jahresbeitrag ( einschließlich der Abteilungsbeiträge ) ist jeweils am 1.4. des Geschäftsjahres fällig.
2. Der Beitragseinzug erfolgt durch Abbuchung.
3. Gebühren, die durch fehlende Deckung oder nicht angemeldete Kontoänderung entstehen, werden dem Mitglied belastet.
Aufnahmegebühr, Eintritt, Austritt, Veränderungen
1. Beim Eintritt in den TSV Grafenau wird eine einmalige Aufnahmegebühr erhoben.
2. Diese beträgt für Erwachsene, Jugendliche und Kinder 20,00 € zuzüglich eventueller Aufnahmegebühren der Abteilungen.
3. Die Mitglieder sind verpflichtet dem Verein laufend über Änderungen in ihren persönlichen Verhältnissen schriftlich zu informieren.
Dazu gehört insbesondere die Mitteilung von:
- Adressänderungen
- Änderung der Bankverbindung
- persönlichen Veränderungen sofern sie für das Beitragswesen relevant sind
- Nachteile, die dem Mitglied dadurch entstehen, dass es dem Verein die
erforderlichen Änderungen nicht mitteilt, gehen nicht zu Lasten des Vereins
und können diesem nicht entgegengehalten werden.
4. Beim Vereinseintritt nach § 4 der Vereinssatzung beginnt die ordentliche Mitgliedschaft mit dem 1. des Monats, in dem der Aufnahmeantrag durch den Vorstand bestätigt wird. Der Beitrag ist vom Eintrittsmonat an anteilig zum Jahresmitgliedsbeitrag zu entrichten. Basis des anteiligen Beitrags ist der Beitrag, der für das jeweilige Geschäftsjahr beschlossen wurde.
5. Der freiwillige Vereinsaustritt ist mit Wirkung zum 31.12. eines jeden Jahres möglich, sofern die Mindestmitgliedschaftsdauer von 1 Jahr bis dahin erfüllt ist. Die Kündigung muss spätestens bis zum 1.12. schriftlich gegenüber dem Vorstand des TSV Grafenau angezeigt werden. Bei verspätetem Eingang laufen Mitgliedschaft und Beitragspflicht bis zum nächsten Kündigungstermin weiter. Kündigungen vor dem Beitragseinzug werden nur wenn Sie fristgerecht zum Vorjahresende gemacht wurden zugelassen. Mitgliedsänderungen werden noch vor dem Beitragseinzug berücksichtigt.
Datenschutz:
1.) Zwecke für die Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet (z.B. Einladung zu Versammlungen, Beitragseinzug, Organisation des Sportbetriebes).
Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme an Wettkampf-, Turnier- und Spielbetrieb der Landesfachverbände an diese weitergeleitet.
Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen einschließlich der Berichterstattung hierüber auf der Internetseite des Vereins, deren Abteilungen, in Auftritten des Vereins in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.
Aus Sicherheitsgründen werden bei Sportangeboten mit Minderjährigen besondere Kategorien personenbezogener Daten (Krankheiten/Allergien) verarbeitet, um kein gesundheitliches Risiko einzugehen. Allerdings ist hier nicht von einer umfangreichen Verarbeitung im Sinne von Art. 37 Abs. 1 lit c DSGVO auszugehen.
2.) Rechtsgrundlage, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b.) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Mitgliedschaftsverhältnis im Verein und um die Teilnahme am Spielbetrieb der Fachverbände.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a.) i.V.m. Artikel 7 DSGVO.
Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen des Vereins (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. f.) DSGVO). Das berechtigte Interesse des Vereins besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten des Vereins. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich von Bildern der Teilnehmer zum Beispiel im Rahmen der Berichterstattung über sportliche Ereignisse oder Festveranstaltungen des Vereins veröffentlicht.
3.) Die Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Personenbezogene Daten der Mitglieder, die am Spiel- und Wettkampfbetrieb der Landesfachverbände teilnehmen, werden zum Erwerb einer Lizenz, einer Wertungskarte, eines Spielerpasses oder sonstiger Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Landesfachverband weitergegeben.
Entsprechend der Abteilung erfolgt der Beitragseinzug über eine Bank-Software oder mittels einer Übermittlung von relevanten Daten an die jeweilige Bank.
Diese Daten werden über Auftragsdatenverarbeitungsverträge geschützt.
4.) Die Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln:
Es besteht keinerlei Absicht des Verantwortlichen, die personenbezogenen Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
5.) Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer:
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vorgehalten und dann gelöscht bzw. für statistische Auswertungen anonymisiert. In der Zeit zwischen Beendigung der Mitgliedschaft und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Dateien eingeschränkt.
Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Vereinschronik im Vereinsarchiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien: Vorname, Nachname, Zugehörigkeit zu einer Mannschaft, besondere sportliche Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse des Vereins an der zeitgeschichtlichen Dokumentation von sportlichen Ereignissen, Erfolgen und der jeweiligen Zusammensetzung der Mannschaften zugrunde.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten) werden mit Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht.
6.) Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO,
das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO,
das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO,
das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO,
das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO,
das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO,
das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO,
das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass das die Rechtmäßigkeit, der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
7.) Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen des Erwerbs der Mitgliedschaft erhoben.